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NEWS | Erbbaurechte auch für Jugend- und Sporteinrichtungen ermöglichen

Die SPD-Fraktion bringt zur kommenden Stadtverordnetenversammlung am 30. April einen Änderungsantrag zu einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ein. Ziel ist es, die Möglichkeit der Einräumung von Erbbaurechten auf kommunalen Grundstücken künftig auch Trägern von Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportvereinen zu eröffnen, die städtische Gebäude dauerhaft nutzen.

„Wir sehen, dass die Herausforderungen bei der Sanierung und Unterhaltung städtischer Gebäude nicht nur die Kitas betreffen. Deshalb wollen wir den Vorschlag der Verwaltung auch anpassen. Denn auch Jugendhäuser und Sportvereine kämpfen mit langen Instandhaltungszyklen und manchmal unklarer Perspektive. Hier wollen wir neue Wege ermöglichen“, erklärt Daniel Keip, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Durch Erbbaurechte können Träger mehr Planungs- und Investitionssicherheit erhalten und sich auch gezielter um Fördermittel bemühen. Die Stadt wiederum entlastet ihren Eigenbetrieb GLM organisatorisch und finanziell. „Wenn ein Verein oder ein Träger die Verantwortung für ein Gebäudeübernehmen möchte und das Gebäude dauerhaft dem öffentlichen Zweck dient, sollten wir das ermöglichen – im Sinne des Gemeinwohls.“, so Britta Kornmesser, SPD-Stadtverordnete.

Dabei betonen Keip und Kornmesser, dass jede Entscheidung im Einzelfall zu treffen sei. „Wir schlagen keine Pauschallösung vor. Vielmehr muss die Stadt gemeinsam mit den Trägern abwägen, was für beide Seiten sinnvoll ist. Deshalb haben wir den Antrag bewusst offen formuliert“, unterstreicht Keip.